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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 11.12.2015


Stimmen zum Referentenentwurf des BMFSFJ zur Entgeltgleichheit
AVIVA-Redaktion

Deutscher Frauenrat und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) fordern die zügige Umsetzung des Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, und weisen zugleich auf Lücken und...




... Ungenauigkeiten, speziell auf den fehlenden Blick auf die Überprüfung der kleineren Unternehmen hin – gerade dort arbeiten die meisten Frauen.

Der Deutsche Juristinnenbund in der Pressemitteilung vom 09.12.2015:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll ein Versprechen im Koalitionsvertrag erfüllt werden. Letzterer ist allerdings sehr vage formuliert und weist entscheidende Lücken auf. Es ist durchaus schwierig, auf dieser schmalen Basis ein Gesetz zu formulieren, das in der praktischen Umsetzung Entgeltdiskriminierung abbaut.

Zu begrüßen sind die gesetzlichen Definitionen zur Gleichwertigkeit von Arbeit und die Klarstellung der durch das Grundgesetz geforderten Verhaltenspflichten von Arbeitgeber_innen und Tarifvertragsparteien, die zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Erfreulich ist auch, dass das Gesetz Anforderungen an betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit stellt und ein Zertifizierungsverfahren vorsieht. Jedoch sind zu einer Überprüfung nur Arbeitgeber_innen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten verpflichtet. Damit werden aber gerade diejenigen Unternehmen nicht in die Pflicht genommen, in denen der größte Teil der Frauen arbeitet.

Diese Einschränkung beruht allerdings auf den Verabredungen im Koalitionsvertrag. Dieser setzt weiterhin nur auf einen individuellen Auskunftsanspruch, mit denen Beschäftigte die Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einleiten können. Der aktuelle Gesetzentwurf wiederholt daher den im bereits geltenden Recht enthaltenen Fehler: weiterhin wird in kleineren Unternehmen allein der schwächsten Gruppe, nämlich den Diskriminierten selbst, die Initiative für die Herstellung von Lohngerechtigkeit überantwortet.

Es wird sich zeigen, ob durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung der Rechte und Verpflichtungen der betrieblichen Interessenvertretungen hier doch einige Verbesserungen eintreten.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb: "Es ist unabdingbar, dass dieser Entwurf ohne weitere Abstriche Gesetz wird. Mehr war nach dem Koalitionsvertrag wohl nicht drin. Weniger darf es aber auch nicht sein. Dann wäre kein Gesetz besser als ein Alibigesetz, das die Bezeichnung ´Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit´ zu Unrecht trüge."

Der Deutsche Frauenrat fordert in einem Statement vom 10. Dezember 2015, auch kleinere Betriebe in gesetzliche Pflicht nehmen:

"Der vorliegende Entwurf ist ein Anfang, um das Recht von Frauen auf gleichen Lohn endlich besser durchzusetzen. Wir hoffen auf rasche Umsetzung in ein taugliches Gesetz, wir kritisieren aber, dass Unternehmen erst ab einer Beschäftigtenzahl von 500 zu betrieblichen Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit und zur Einführung einer Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit verpflichtet sind. Denn der größte Teil der Frauen arbeitet in kleinen und kleinsten Betrieben. Und diese sollen von einer gesetzlichen Regelung ausgenommen werden. Das ist wenig zielführend," so Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Mehr Informationen unter: www.djb.de und www.frauenrat.de



Quelle: djb-Pressemitteilung 15-44, Deutscher Juristinnenbund e.V., vom 09.12.2015, Deutscher Frauenrat, 10. Dezember 2015


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